Wenn der Proband unsachliche Fragen stellt, muss der Gutachter die unsachlichen Fragen von den anderen trennen und die sachlichen Fragen beantworten macht er sich “Befangen”.
Auch wenn der Sachverständige Fragen gar nicht beantworten will, ist ein Befangenheitsantrag angebracht. Jede Partei darf dem Gutachter Fragen stellen, die dieser je nach Vorgabe des Gericht Schriftlich oder Persönlich im Termin beantworten muss
Häufig führt ein Gutachten Rechtsansichten aus, beurteilt ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat usw., als dies ist jedoch nicht Aufgabe des Gutachters. Denn letztlich entscheidet das Gericht über den Erfolg einer Klage und keinesfalls der Sachverständige.
Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zu GRunde legen soll.
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