Ruhestandsgutachter

Um es deutlich zu sagen, grundsätzlich spricht zunächst einmal nichts dagegen, dass ältere Ärzte med. Gutachten erstellen.

Allerdings wurde ich von Gerichten, aufgrund der “Auswahl” einer Liste der Gerichte mehrfach zu sehr alten Ärzten, die in einer etwas größeren Besenkammer, welche mit Möbeln vom Sperrmüll bzw. aufgelösten Museum bestückt waren praktizieren, besser gesagt nicht Praktizierten, da die Ärzte ja nur noch Gutachten erstellten.

Diese bessere Besenkammer war nun vom Flur jederzeit un abgeschlossen von jedem zu öffnen, ein Telefon klingelte regelmäßig, so das der Arzt während der “Untersuchung” ständig telefoniert. Auch wenn ich nicht überempfindlich bin, ist es sehr unschön, dass Personen in den Raum kommen, wenn man entkleidet im Raum steht oder auf einer Liege liegt.

Man fühlt das Organisations Desinteresse, das Desinteresse des Arztes und seine altersbedingten kognitiven Einschränkungen die nun einmal bei jedem älteren Menschen vorhanden sind. Allerdings fragt man sich als Proband d.h. als zu begutachtender ob man so wertlos ist, dass man sich von einem derartig desinteressierten Arzt begutachten lassen muss und das auch noch in einer Atmosphäre und Umgebung die ich als unzumutbar empfinde.

Spricht man dann an, dass man möchte das eine Begleitperson anwesend sein solle, “explodiert” der ältere Arzt in der Regel und fühlt sich angegriffen, beleidigt und wird aggressiv und beleidigend.  

Wie das Bundessozialgericht nochmals mit Urteil vom 27.10.2022 ( B 9 SB 1/20 R ) feststellte steht es dem zu Begutachtenden frei eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen

Begleitpersonen sind bei Begutachtungen zulässig