Es fällt auf, das entgegen der sogenannten “Gutachter” die Lügengutachter sind, die behandelnden Ärzte sagen, das die Nervenverletzungen unbedingt hätten behandelt werden müssen.
Verletzungen von Nerven müssten selbstverständlich behandelt werden, besonders wenn wie bei mir eine Kompression von Nervenläsionen stattfindet und / oder diese unter Muskulatur liegen und von dieser tangiert werden.
Bei nachhaltigen Schädigungen von Nerven treten häufig Missempfindungen wie Kribbeln, Juckreiz, Taubheit oder Schmerzen ( Neuropathie ) auf.
Nicht nur bei mir selbst wurde über Jahrzehnte, trotz vorliegen von Untersuchungsbefunden, dass Nervenläsionen vorhanden sind, diese nicht abgeklärt und entsprechend behandelt.
Einige Male hatte ich von Ärzten den Merksatz gehört: Abwesenheit von Evidenz ist nicht Evidenz von Abwesenheit.
Das bedeutet, dass wenn man es nicht sieht / findet es trotzdem existieren kann.
Bei mir haben zahlreiche Gutachter gelogen und einfach behauptet die Auswirkungen der Nervenläsionen sein nur gering ohne die Anzahl, Lage und läsierten Nerven zu kennen. Ebenfalls war die Vernarbung und Umfang der Rißquetschwunde unbekannt
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