Die freie Meinungsäußerung, also z.B. ein Erfahrungsbericht ist ausdrücklich durch das Grundgesetz, Artikel 5 geschützt.
Die Meinung darf in Wort, Bild und Schrift verbreitet werden, sie darf auch unvernünftig und / oder unsachlich sein, selbst polemische und beleidigende Werturteile ( z.b. jemanden als Lügner zu bezeichnen ) fallen in den Schutzbereich des Art. 5 GG.
Die Gründerväter und Mütter haben bewusst und absichtlich, auch unter dem Eindruck von Widerstandskämpfern, wie z.B. der weißen Rose ( u.a. Geschwister Sophie und Hans Scholl ) die Tatsachen und ihre Meinung verbreiteten und dafür vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurden.
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