Falschgutachter Dr. med. Helmut Bülhoff

Der Arzt Herr Dr. med.  Helmut Bülhoff, war zuletzt als Chefarzt der Endoprothetikzentrum in der St. Barbara Klinik Hamm - Heessen in 59073 Hamm, Am Heessener Wald 1 tätig ist seit dem 30.10.2021 im Ruhestand.

Der Facharzt für  Chrurgie und  Ortopädie war lt. Vita der Homepage  der “Barbaraklinik.de”  nach  Abschluss seines Studium im Nov. 1982 in Essen, in den Jahren 1988 bis 1995 als Assistenzarzt und Oberarzt in der Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinik Bergmannsheil Bochum beschäftigt.

Am 17.11.1988 erlitt ich auf dem Weg zur Arbeit einen schweren unvermeidbaren Wegeunfall, bei dem ich in meinem Kfz eingeklemmt wurde und wurde im benannten Bergmannsheil Erst versorgt und Fehl operiert.

Sichtbar war eine “tiefe Rißquetschwunde” direkt unterhalb des Knie am linken Bein. Ich hatte von diesem Zeitpunkt an, ständig Schmerzen im Bein und Kniegelenk.

Das Landessozialgericht NRW hat den Arzt mit einer Begutachtung der Unfallfolgen ( Az. L 15 U 166 / 07 ) beauftragt, dieser hat mit Datum vom 25.02.2008 ein bewusst unwahres  fachchirurgisches Gutachten über mich erstellt.

Man hat den Eindruck, der Arzt hätte aus dem Nachlass einer verstorbenen Wahrsagerin eines Jahrmarkt eine “Glaskugel” erworben und mit Hilfe dieser das Gutachten ( GA ) erstellt.

Beim lesen des GA erkennt man immer wieder, wie der Arzt seine Begründungen auf Vorbefunde bezieht und nach dem Motto, könnte so sein, könnte aber auch anders sein, sinnfrei erklärt, dass andere Ärzte ja keine Untersuchung für notwendig befunden haben.


Narbenbereich 250
Röntgenbild li 250
Unfallfahrzeug 250

Man kann erwarten, dass ein medizinischer Gutachter, analog zu einem technischen Gutachter für das Kfz gewissenhaft alle bekannten und zu erwartenden Unfallfolgen auflistet und bewertet.

Möglicherweise sind Zusatzuntersuchungen beim Kfz aber auch bei einem Menschen notwendig, dann müssen diese vom Gutachter erwähnt werden.

 Der Begutachtende Arzt erwähnt jedoch gerade nicht, dass möglicherweise auch das Knie betroffen ist, Schmerzen bei der Belastung und Funktion Unfallbedingt möglich / vorhanden sind. Die Hockey förmige Narbe der tiefen Rißquetschwunde zeigt zwar wie gross das Gebiet der Schädigung mindestens ist, jedoch nicht wie groß es maximal ist bzw. tatsächlich ist.


Man kann zu Recht erwarten, dass der Arzt Herr Dr. med.  Helmut Bülhoff,  bei der Abfassung des GA der Begutachtung der Unfallfolgen ( Az. L 15 U 166 / 07 ) erkennen müssen, dass er möglicherweise befangen ist.

Denn er hat mich im November und Dezember 1988 als angestellter Assistenzarzt der Beklagten Berufsgenossenschaft mitbehandelt und letztlich muss er über den mangelhaften Operationserfolg im Gutachten sich äußern ( was er aber nicht tat, sondern den Mißerfolg einfach ausblendete und nicht erwähnte, wozu er verpflichtet gewesen wäre )

So verschweigt der Arzt im Gutachten, dass andere Chirurgen ausdrücklich eine Neurologische Aufklärung bzw. Begutachtung empfohlen haben. Er erwähnt nicht, dass Nervenläsionen möglich sein und bisher nicht bzw. nicht ausreichend untersucht worden sein.

Er erwähnt auch nicht, wie groß und wie schwerwiegend der Einklemm Unfall mein Bein tatsächlich geschädigt haben, keinerlei Beschreibung von bis wo Schäden vorhanden sind. Man kann erwarten, dass ihm diese Problematik bekannt war  und er bewusst ein Falsch Gutachten erstellt hat.

Mehrfach erwähnt der Arzt das knöcherne Verletzungsfolgen auf dem Röntgen Bildern nicht zu sehen sein bzw. nur gering sein.

Jedoch wurden explicite niemals knöcherne Verletzungsfolgen angegeben bzw. behauptet. Sondern es wurden Schmerzen im Kniegelenk und im darunterliegenden Bein angegeben, bzw. Schmerzen im Bereich im Narbenbereich, der das Knie mit einschließt, da es im Bereich der Narbe liegt.


 Der lügende Begutachtende Arzt versucht rein rhetorisch mit seitenlangen Gelaber das dieser ja dies und jener Arzt ja das gesagt und geschrieben habe, es gar nicht sein könne .....

Zeitgleich kurz vor der Begutachtung wurde im MRT des linken Kniegelenk ein Miniskusriß vermutet bzw. es waren dort “Merkwürdigkeiten” zu sehen. Der Radiologe hatte ohne an den Unfall zu denken, einen Miniskusriß vermutete.

Auch hier hätte Dr. Bülhoff kritisch die Einwirkung der Einklemmung prüfen müssen und nicht unerwähnt lassen dürfen, dass möglicher weise kein Minikusriß vorliegt, sondern Zerfetzungen vom Unfall dargestellt worden sind.

Dies wurde erst bei der nachfolgenden Arthroskopie des Kniegelenk so gesehen und festgestellt, dass kein Meniskusriß vorliegt.

Der Falschgutachter behauptet wahrheitswidrig, dass der “Verlauf bis 1995 gut dokumentiert sei”.

Sein Gutachten ist bewusst falsch erstellt worden.

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