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Am 17.11.1988 erlitt ich auf dem Weg zur Arbeit einen schweren unvermeidbaren Wegeunfall, bei dem ich in meinem Kfz eingeklemmt wurde und vom Krankenwagen in das nächstgelegene Bergmannsheil Krankenhaus gebracht.
Meine Frau und ich sind übereinstimmend der Meinung, dass es sich bei dem Operateur um den damaligen Assistenzarzt Dr. med. Helmut Bülhoff handelte, was dieser jedoch “mit Unwissenheit” bestreitet.
Das Landgericht Köln urteilte mit Aktenzeichen 28 O 44/24, dass der Arzt unstreitig zur Zeit des Unfalls an der Klinik, in der ich Erst operiert wurde als Assistenzarzt im Bereich der Unfallchirurgie beschäftigt war und mich mitbehandelt hat.
Bei dem Wegeunfall handelte sich um einen Serienunfall, bei dem mehrere Fahrzeuge verunfallten. Ich selbst konnte, wie auch Zeugen bestätigten, vor dem Unfall anhalten. Jedoch fuhr ungebremst von hinten ein Fahrzeug mit ca. 100 km/h auf, so dass mein Fahrzeug vor und hinten zusammengeschoben wurde und ich im Fahrzeug eingeklemmt wurde.
Als ich im Krankenwagen ins Bergmannsheil Bochum eingeliefert wurde, war ich nicht der erste der eingeliefert wurde, sondern, da ich erst mühsam aus dem Fahrzeug befreit wurde, leider der letzte der eingeliefert wurde.
Ein Arzt sah sich meine Verletzung an, schätzte meine Verletzung offenbar im Stress fehlerhaft als von einem Assistenzarzt behandelbar ein. Dann würde ich geröntgt und ein anderer Arzt unserer Meinung nach Dr. Bülhoff schob mich zusammen mit einer Arzthelferin in einen kleinen Operationsraum, wo ich nur mit örtlicher Narkose die Wunde ausgeschnitten bekam, wobei auch zerfetzte Hautnerven abgeschnitten wurden.
Ich brüllte dabei wie am Spieß, vermochte diese Schmerzen nicht auszuhalten und das erste mal gab es richtig Streit mit dem Arzt. Ich forderte lautstark einen Narkosearzt / Anästhesisten, er schrie, haben wir nicht, sind alle im Einsatz
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