Beweisanträge und Nachfragen zu GA

Im Zuge von Beweisanträge vor dem Sozialgericht kann man durch § 397 (1 ) ZPO in Verbindung mit § 402 ZPO nachfragen lassen und wenn notwendig den Sachverständigen laden lassen. § 411 (3 ) ZPO

Nach dem Beschluss des BSG vom 11.12.2019 Az. B 13 R 324/18 B besteht ein Fragerecht sofern die Frage sachdienlich ist, im Rahmen des Beweis Thema liegt und nicht abwegig oder bereits beantwortet ist. ( siehe auch SGG § 116 Satz 2 )

Bücher zum Thema:

Ludwig, Johannes
Nicht im Namen des Volkes
Über Justizversagen richterliche Arroganz und mangelnde Fehlerkultur ISBN 978-3-99146-844-8

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen

Ablauf einer Erstellung eines Lügengutachten